HISTOLOGIE

Die histologische Untersuchung setzt sich aus Makroskopie und Mikroskopie von Gewebeproben und abschließender Befunderstellung zusammen. Die histologische Untersuchung ist Aufgabe der Ärzte der Praxis für Pathologie.

Dieser Prozess beschreibt, welche Anforderungen an die Durchführung der gutachterlichen Tätigkeit gestellt und wie sie erfüllt werden. Die Vorgehensweise und Zuständigkeit bei der Erstellung, Prüfung und Freigabe von Befunden und Gutachten werden hierdurch festgelegt. 

Die Gemeinschaftspraxis für Pathologie verfügt aufgrund der persönlichen Qualifikation der Fachärzte für Pathologie über die erforderliche fachliche Kompetenz. Alle Befunde und Gutachten werden ausschließlich durch die Ärzte der Gemeinschaftspraxis erstellt und freigegeben. Durch diese Maßnahmen wird die fachlich einwandfreie Durchführung der gutachterlichen Tätigkeit gewährleistet.